Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen
- Feststellen sicherheits- und gesundheitsschutzrelevanter Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle
- Planung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Entwicklung von praxisgerechten Schutzkonzepten
- Erstellung der Vorankündigung für die zuständige Behörde
- Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
- Beraten bei der Erstellung einer Baustellenordnung
- Stellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators
- Durchführung von Baustellenbegehungen inkl. Protokollierung
- Unterstützung bei der Abstimmung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden
Beschäftigte auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung, BaustellV) enthält daher organisatorische Mindestanforderungen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Die BaustellV setzt die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht um.
Da der Bauherr als Veranlasser die Verantwortung für das Bauvorhaben trägt, verpflichtet ihn die BaustellV bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens auch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu berücksichtigen. Er hat dies vor allem durch einen entsprechenden Informationsaustausch der Baubeteiligten untereinander sicherzustellen.