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Sicherheits- und Gesundheitskoordination auf Baustellen

Unser Ingenieurbüro unterstützt Sie bedarfsgerecht und effizient, durch:

Beschäftigte auf Baustellen sind im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung, BaustellV) enthält daher organisatorische Mindestanforderungen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen. Die BaustellV setzt die europäische Baustellenrichtlinie 92/57/EWG in deutsches Recht um.

Da der Bauherr als Veranlasser die Verantwortung für das Bauvorhaben trägt, verpflichtet ihn die BaustellV bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens auch die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu berücksichtigen. Er hat dies vor allem durch einen entsprechenden Informationsaustausch der Baubeteiligten untereinander sicherzustellen.